BÖP gelistet

Gutachten bestätigt DSGVO-Konformität

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hat Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO-Konformität von Psido geprüft – mit positiver Gesamteinschätzung.

Vom Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) gelistet

Psido ist mit Stand 2. November 2026 das erste Unternehmen, das vom BÖP als vertrauenswürdiges Unternehmen für digitale Praxissoftware gelistet wurde. Um diesen Status zu erhalten, haben wir uns einem externen Gutachten unterzogen, das die Einhaltung von Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO-Konformität bestätigt.

Warum ein Gutachten?

Der Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) erwartet von Anbietern digitaler Praxissoftware nachvollziehbare Transparenz. Um diese Transparenz sicherzustellen, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Prüfung erfolgte durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen der IT-Fachgebiete 68.60 (IT-Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz) und 68.65 (Internetsoftware, Web-Programmierung, Netzwerkanwendung). Psido hat diese Prüfung beauftragt und die Kosten selbst getragen.

Was wurde geprüft?

Der Sachverständige hat sich auf Basis unserer Unterlagen und des Systems ein fachliches Bild gemacht, Rückfragen gestellt und die Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik eingeordnet. Im Mittelpunkt standen:

  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • die datenschutzrechtliche Einordnung nach DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz
  • die praktische Umsetzung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht
  • Transparenz zu Hosting, Datenflüssen, Zugriffsrechten und Subdienstleistern
  • die Nachvollziehbarkeit der bereitgestellten Informationen

Ein Teil dieser Prüfung war ein sogenannter Penetrationstest, bei dem die Sicherheit des Systems durch gezielte Hacker-Angriffe auf Schwachstellen überprüft wurde.

Ergebnis

Aus Sachverständigensicht sind die vom BÖP beschriebenen Voraussetzungen nach Stand der Technik aus Sicht der IT-SV Fachgebiete 68.60 und 68.65 erfüllt. Es wurden keine schwerwiegenden datenschutzrechtlichen oder sicherheitstechnischen Mängel festgestellt. Die für die Beurteilung wesentlichen Informationen wurden in ausreichendem Umfang offengelegt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit geeignet, ein dem hohen Schutzbedarf der verarbeiteten Daten angemessenes Sicherheitsniveau herzustellen und die praktische Einhaltung der DSGVO-Vorgaben und der beruflichen Verschwiegenheit zu unterstützen.

Eine positive Gesamteinschätzung ist aus Sachverständigensicht daher gegeben.

Geprüft
Auszug aus Gutachten SV FH-Prof. DI Robert Kolmhofer vom 16.10.2026

Wo Sie die Details finden

Die Informationen, die der BÖP von Anbietern verlangt, legen wir hier im Trust Center offen: