BÖP gelistet
Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hat Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO-Konformität von Psido geprüft – mit positiver Gesamteinschätzung.
Psido ist mit Stand 2. November 2026 das erste Unternehmen, das vom BÖP als vertrauenswürdiges Unternehmen für digitale Praxissoftware gelistet wurde. Um diesen Status zu erhalten, haben wir uns einem externen Gutachten unterzogen, das die Einhaltung von Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO-Konformität bestätigt.
Der Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) erwartet von Anbietern digitaler Praxissoftware nachvollziehbare Transparenz. Um diese Transparenz sicherzustellen, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Prüfung erfolgte durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen der IT-Fachgebiete 68.60 (IT-Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz) und 68.65 (Internetsoftware, Web-Programmierung, Netzwerkanwendung). Psido hat diese Prüfung beauftragt und die Kosten selbst getragen.
Der Sachverständige hat sich auf Basis unserer Unterlagen und des Systems ein fachliches Bild gemacht, Rückfragen gestellt und die Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik eingeordnet. Im Mittelpunkt standen:
Ein Teil dieser Prüfung war ein sogenannter Penetrationstest, bei dem die Sicherheit des Systems durch gezielte Hacker-Angriffe auf Schwachstellen überprüft wurde.
Aus Sachverständigensicht sind die vom BÖP beschriebenen Voraussetzungen nach Stand der Technik aus Sicht der IT-SV Fachgebiete 68.60 und 68.65 erfüllt. Es wurden keine schwerwiegenden datenschutzrechtlichen oder sicherheitstechnischen Mängel festgestellt. Die für die Beurteilung wesentlichen Informationen wurden in ausreichendem Umfang offengelegt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit geeignet, ein dem hohen Schutzbedarf der verarbeiteten Daten angemessenes Sicherheitsniveau herzustellen und die praktische Einhaltung der DSGVO-Vorgaben und der beruflichen Verschwiegenheit zu unterstützen.
Eine positive Gesamteinschätzung ist aus Sachverständigensicht daher gegeben.
Die Informationen, die der BÖP von Anbietern verlangt, legen wir hier im Trust Center offen: